KOSTENFRAGE
Die Kosten der ärztlichen Leistungen (Todesfeststellung) werden nicht durch die Krankenkasse übernommen. Diese gehen zu Lasten der Bestattungspflichtigen.
Die Kosten der ärztlichen Leistungen (Todesfeststellung) werden nicht durch die Krankenkasse übernommen. Diese gehen zu Lasten der Bestattungspflichtigen.