Regelungen für die Zukunft – Testament und weitere Verfügungen

Es ist sinnvoll, sich bereits frühzeitig Gedanken zum eigenen Erbe zu machen. Denn ist später kein Testament vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollte diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmten Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.

Hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen und Informationen:

 

Broschüre Erben und Vererben

 

Zusätzlich zum Testament sind weitere vorsorgliche Schritte sinnvoll. Über die Patientenverfügung beispielsweise bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung auch in Notfällen. Dies betrifft besonders Situationen, in denen im Falle eines schweren Unfalls oder eines tragischen Krankheitsverlaufs entschieden werden muss, inwieweit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt werden. In der Patientenverfügung sind Ihre persönlichen Vorstellungen notiert und damit bindend für die zuständigen Ärzte.

Verantwortungsvoll ist außerdem das Ausfüllen eines Organspendeausweises. So tragen Sie im (äußerst seltenen) Fall eines Hirntods dazu bei, dass andere Menschen die große Chance bekommen, ihre Krankheit mittels einer Organtransplantation zu besiegen. Natürlich sollten Sie eine Zustimmung zur Organspende nur geben, wenn Sie sich damit wohlfühlen. Sie können Ihre Spendebereitschaft aber auch auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken. Ihr Organspendeausweis wird außerdem nirgends offiziell registriert – Sie können ihn also jederzeit problemlos ändern.

 

Ausführliche Infos zur Patientenverfügung finden Sie hier:

Broschüre Patientenverfügung

 

Den Organspendeausweis können Sie unter dem folgenden Link abspeichern und ausdrucken:

Organspendeausweis der BZgA